Community-Wiki

Achtung: Fandom stellt ab dem 31.12.2023 bis auf Weiteres den Support für die deutsche Sprache ein. Nach diesem Datum müssen alle Anfragen im englischen Community Central oder über das Kontaktformular gestellt werden.

MEHR ERFAHREN

Community-Wiki
Advertisement
Community-Wiki

Wiki zur kritischen Würdigung von PPP

PPP (Public Privat Partnership) ist eine Form von Privatisierung öffentlichen Eigentums und öffentlicher Dienste, zugleich ist es ein Instrument, das Privaten über 25, 30, manchmal 40 Jahre sicheren Zugriff Gelder auf Gelder aus den öffentlichen Haushalten verschafft. PPP wird massiv beworben durch die interessierte Lobby aus der Bauindustrie, Konzernen zur privatwirtschaftlichen Verwertung von Bildung und Gesundheit, von Banken, Wirtschafts- und Rechtsberaterfirmen.

Forfaitierung

Nachhaltigkeit und PPP

PPP-Projekte werden häufig damit beworben, dass mit PPP (oder sogar nur mit PPP) Gebäude nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit errichtet und betrieben werden können. Um die Vernüpfung Nachhaltigkeit = PPP zu verbreiten, wird nicht wenig Aufwand in Kauf genommen: So werden Fachkongresse des Bauwesens zum Thema Nachhaltigkeit von der Bauindustrie massiv gesponsert, um dort dann auch im inhaltlichen Teil Raum und Legitimation für Werbung pro PPP zu erhalten.

Inhaltlich wird argumentiert, dass hinsichtlich der Errichtung deutlich mehr Know-how bezüglich Nachhaltigkeit bei Firmen vorhanden ist, die ständig mit nachhaltigem Bauen zu tun haben, als bei den kommunalen Bauverwaltungen. die nur alle Jubeljahre ein Gebäude oder eine Infrastruktur errichten. Auch hinsichtlich des nachhaltigen Gebäudebetriebs wird der (gerne als tranig oder verschlafen dargestellte) Hausmeister dem modernen und auf Effizienz ausgerichteten Facilitiy - Management gegenübergestellt.

Dabei kommt der PPP-Argumentation zugute, dass der Begriff Nachhaltigkeit einerseits positiv besetzt ist, aber auf der anderen Seite durch umfassende Abnutzung, ja Mißbrauch, im vergangenen Jahrzenht bis an die Grenze der Bedeutungslosigkeit zerdehnt wurde. Urspünglich der Forstwirtschaft entwachsen hatte man unter Nachhaltigkeit einmal verstanden, dass regenerierbare Ressourcen nur in dem Maße genutzt werden dürfen, wie Bestände natürlich nachwachsen. In einer umfassenderen Definition wird der Lebenszyklus z.B. eines Gebäudes mit allen Stofflüssen bis hin zu durch soziale Interaktion hervorgerufenen Veränderungen ( nicht mehr nur von der Wiege zur Bahre, sondern von der Wiege zur Wiege betrachtet ("cradle to cradle").

Tatsächlich stehen sich auch bei einer laxen Auslegung des Begriffs Nachhaltigkeit bei PPP-Konstruktionen die Interessen der öffentlichen Hand und der privaten Betreibern naturgemäß gegenüber. Weder für die Errichtung noch für den Betrieb besteht für den Privaten ein Interessenanreiz, die Ziele der Nachhaltigkeit zu verfolgen, im Gegenteil. Gebäude, die gerade dann dem Prinzip der Nachhaltigkeit nahekommen, wenn sie langlebig und wartungsarm sind, werden bei PPP von jemandem errichtet und betrieben, der maximal nur für das erste Lebensdrittel haftet (die ersten 30 Jahre) und der noch dazu aus einem teuren, energiereichen Betrieb einen Hauptanteil seiner Rendite bezieht.

In der Konsequenz bedeutet das: Alle Abweichung von diesem Prinzip müssen explizit vertraglich geregelt werden. Dazu bedarf es beim öffentlichen Bauherrn jedoch genau des Know-hows um Fragen der Nachhaltigkeit, das eigentlich die Privaten einbringen wollen, und noch dazu schon in der Vertragsverhandlungsphase, was die Ausformulierung der Ziele wegen der durch verschiedene mögliche Planungen zahllosen Varianten enorm komplex macht. Meist bleibt dem öffentlichen Bauherrn nur die Wahl, relativ allgemeine Zielpunkte vorzugeben und vielleicht einzelne herausragende Details festzulegen (z.B. Altlastenbeseitigung).

Beides, die Eck-Werte der allgemeinen Zielsetzung zum Nachhaltigen Bauen wie auch konkrete Detailregelungen stellen eine potenziell die Rendite schmälernde Regelung dar, werden finanziell bewertet und somit durch einen höheren Preis vom Bürger bezahlt - zuzüglich des Risiko- und Wagniszuschlags. Würde die Kommune selbst bauen, würden diese Kosten auch entstehen, es könnte jedoch in dem in dem meisten Fällen für das Ergebnis "Nachhaltiges Gebäude" entscheidenden Planungsablauf eingreifen. So gilt nur, was einmal zu Beginn im Vertrag festgehalten wurde. Ob tatsächlich ein nachhaltiges Gebäude entssteht, ist mehr als ungewiss. der Bauherr, der wegen angeblicher Überforderung und fehlenden Kompetenzen den Bauprozess nicht in seinem Sinne befriedigend begleiten kann, soll in den Vertragsverhandlungen auf einmal alle diese Kompetenzen haben, ergänzt um die bedeutenden juristischen Erfahungen, wie die geünschten Anforderungen gerichtsfest festgehalten werden können.
Problem Umnutzung: Alle Bemühungen um Nachhaltigkeit beim Errichten eines auf lange Lebenszyklen ausgelegten Gebäudes werden zunichte, wenn infolge der fehlenden Möglichkeit einer späteren, bei Errichtung nicht im Detail nicht vorausgesehenen Umnutzung das Gebäude umfassend umgebaut oder sogar abgerissen werden muss. PPP-Verträge sind auf eine einzige Nutzung zu festgelegten Randbedingungen ausgelegt. Eine Umnutzung kann baulich nicht nur nicht vorgesehen werden, bezüglich des Betriebs sind sogar eventuelle Änderungen der Nutzung so eng gefassst, dass z.B. schon eine Änderung der Größe von Schulklassen zu erheblichen Mehrzahlungen oder Ausfalleistungen an den Privaten führt.

Generell kann gesagt werden, dass nachhaltiges Bauen einen im Verhältnis zu den sonstigen Baupreisen deutlich höheren Investitionsbedarf und Planungsaufwand hat. In einer rein ökonomischen Betrachtungsweise amortisiert sich dieser Aufwand dann finanziell erst über einen längeren Zeithorizont. Wirklich deutlich werden die Unterschiede nach einigen Jahrzehnten. Private steigen da wieder aus, wo der Mehrwert des nachhaltigen Bauens eigentlich erst beginnt. Ein guter Teil der Investitionen "amortisiert" sich nur über externe Kosten, die bei der Gesellschaft infolge nachhaltigen Bauens nicht anfallen: geringere Umweltkosten, niedrigere soziale Folgekosten oder sogar sozialer Mehrwert. Dieser grundsätzliche Widerspruch ist nicht auflösbar. Es kann der öffentlichen Hand nur empfohlen werden, was in der Baubranche eine Binsenweisheit ist: Investorenbau führt zu Schrottimmobilien, wer solide (und nachhaltig) bauen will, muss als Eigentümer für sich selbst bauen.

PPP

Institutionen, die PPP auf Bundesebene bewerben

Übersicht

Aus der PPP-Task-Force, die von Mitarbeitern von Institutionen des Bundes in Kooperation mit entsandten Vertretern der Privatwirtschaft bis 2008 gearbeitet hat, ist zur teilprivaten Gesellschaft Partnerschaften Deutschland weiterentwickelt worden.

Die Bauindustrie hat eine PPP-Plattform gebildet, auf der sie Ihre Argumente bündelt und verbreitet.

Aus der Privatisierung der LkW-Maut via Toll-Collect ist eine Pro-Privatisierunsinstitution des Bundes entstanden, die sich dem Vorantreiben von PPP für Verkehrsinfrastruktur widmet: DieVerkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft – VIFG


PPP-Task-Force

PPP-Plattform

Partnerschaften Deutschland

Lenkungsausschuss PPP

Nach eigener Auskuft [1] ist der Lenkungsausschuss "PPP (Public Private Partnership) im öffentlichen Hochbau" ein gemeinsames Gremium von Vertretern aus Verwaltung (Bund, Länder und Kommunen) sowie Bau- und Kreditwirtschaft unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Achim Großmann (bekannt als massiver Betreiber der Privatisierung der DB AG). Als Mitglieder des Lenkungsausschusses sind angegeben:


Ausschussmitglieder des Öffentlichen Sektors

   1. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
   2. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
   3. Bundesministerium der Finanzen
   4. Finanzministerium Niedersachsen (für die Bauministerkonferenz der Bundesländer)
   5. Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (für die Finanzministerkonferenz der Bundesländer)
   6. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (für die Innenministerkonferenz der Bundesländer)
   7. Deutscher Städtetag
   8. Deutscher Städte- und Gemeindebund
   9. Deutscher Landkreistag

Ausschussmitglieder des Privaten Sektors

  10. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
  11. Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
  12. Bundesverband der Deutschen Zementindustrie
  13. Bundesarchitektenkammer
  14. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
  15. Bundesverband Deutscher Banken
  16. Bundesverband Öffentlicher Banken
  17. Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen
  18. Verband unabhängig beratender Ingenieure und Consultants
  19. Deutscher Sparkassen- und Giroverband


Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft – VIFGVerkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft – VIFG

Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft – VIFG ist eine Institution des Bundes, die vor allem im Zusammenhang mit der LkW-Maut auf Autobahnen verbunden wird. Gemäß den Angaben auf VIFG-Internetseite versteht man sich dort so:

Die VIFG ist eine Gesellschaft privaten Rechts im Eigentum des Bundes. Die Aufgaben der VIFG wurden am 28. Juni 2003 im „Gesetz zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs-
gesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz – VIFGG)“ verankert:

Verteilung des Gebührenaufkommens (LKW-Maut) nach dem Autobahnmautgesetz (ABMG) sowie der zur Verfügung stehenden Schifffahrtsabgaben zur Finanzierung von Bauvorhaben des Bundes in
den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße (§ 2 VIFGG),   
Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von privatwirtschaftlichen Projekten.
Die Gründung der VIFG geht auf Vorschläge der 1999 vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzten unabhängigen Regierungskommission „Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“
unter dem Vorsitz von Dr.-Ing. E.h. Pällmann zurück (sog. Pällmann-Kommission).
Die Bundesregierung hat die im Schlußbericht der Kommission im September 2000 veröffentlichten Vorschläge in großen Teilen aufgegriffen und mit der Einführung der Lkw-Maut und der Gründung
der VIFG den strategischen Einstieg in die Nutzerfinanzierung von Verkehrsinfrastruktur eingeleitet.


Es ist kein Zufall, dass die VIFG eine Institution ist, die durch und durch pro PPP ist: Die LkW-Maut war das erste (und bisher größte) PPP-Projekt des Bundes.

Die VIFG pflegt zu der Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von privatwirtschaftlichen Projekten mehrere Untergesellschaften:



VIFG Netzwerkpartnerschaft "PPP für kommunale Straßen"

Nach eigener Auskunft http://www.vifg.de/de/netzwerkpartnerschaft/index.php ist die Aufgabe der Netzwerkpartnerschaft „PPP für kommunale Straßen“ wie folgt:

Die Netzwerkpartnerschaft „PPP für kommunale Straßen“ wurde von der VIFG als „PPP Kompetenzzentrum Verkehr“ anlässlich der Aufnahme der Unterstützung des ersten kommunalen PPP-Pilotprojekts
ins Leben gerufen. Hier können Kommunen, die PPP-Projekte in Straßenbau und Straßenerhaltung vorbereiten oder bereits umsetzen, ihre Erfahrungen diskutieren und austauschen. Die VIFG hat
für die Netzwerkpartnerschaft die Organisation übernommen.Der Erfahrungsaustausch erfolgt in regelmäßigen Treffen der Mitglieder der Netzwerkpartnerschaft „PPP für kommunale Straßen“ und wird
durch eine IT-Plattform unterstützt. Der Zugang zu der IT-Plattform ist passwortgeschützt. Interessierte Kommunen können sich für weitere Informationen über „Kontakt“ an die VIFG wenden und
eine Mitgliedschaft beantragen.

Zu vom Bund unterstützten Pilotprojekten gibt es PPP-Steckbriefe ( Stadt Brandenburg an der Havel mit Projektfortschritt)



VIFG PPP Kompetenzzentrum Verkehr

Nach eigener Auskunft sind die Aufgaben des PPP Kompetenzzentrum Verkehr wie folgt [2]:

"Mit ihrer Gründung ist der VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Aufgabe übertragen worden,
die Umsetzung von Betreibermodellen in der Bereitstellung von Verkehrswegen zu begleiten und die Beschaffungsvariante Public Private Partnership im Verkehrssektor konzeptionell und
systematisch weiter zu entwickeln.
Die VIFG ist damit ein wesentlicher Teil des vom BMVBS ins Leben gerufenen "PPP Kompetenznetzwerkes", in dem die PPP-Initiativen aus verschiedenen Infrastrukturbereichen (Verkehr,
Hochbau, Verteidigung, Gesundheit etc.) koordiniert werden.Als "PPP Kompetenzzentrum Verkehr" bündelt die VIFG bestehende Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich von PPP-Lösungen
im Verkehrssektor und stellt sie interessierten Gruppen und Personen in der öffentlichen Verwaltung, in der Privatwirtschaft und der Wissenschaft zur Verfügung.
Als "PPP Kompetenzzentrum Verkehr" nimmt die VIFG unter anderem folgende Aufgaben wahr:

    * Verfahrensmäßige und konzeptionelle Unterstützung der öffentlichen Projektträger bei der Auswahl, Vorbereitung und Umsetzung von PPP-Maßnahmen
    * Beurteilung bestehender und geplanter PPP-Modelle für Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Hinblick auf ihre Effizienz und Machbarkeit
    * Systematische Weiterentwicklung innovativer privatwirtschaftlicher Organisations- und Finanzierungsmodelle
    * Bündelung, Aufbereitung und Dokumentation von Wissen und Erfahrungen im Bereich von nationalen und internationalen Public Private Partnership-Projekten im Verkehrssektor
    * Organisation eines Wissensaustausches und -transfers zwischen interessierten Institutionen und Personen aus dem öffentlichen Sektor, der Privatwirtschaft sowie der Wissenschaft


Zur Erörterung verschiedener Themen im Verkehrssektor organisiert die VIFG somit einen VIFG Gesprächskreis ÖPP unter Beteiligung des BMVBS. Hier diskutieren Experten in regelmäßigen Abständen
Problemfelder und Lösungsansätze, um die Beschaffungsvariante Public Private Partnership im Verkehrssektor zu fördern. Einen weiteren Gesprächskreis hat die VIFG außerdem mit der
Netzwerkpartnerschaft "PPP für kommunale Straßen" initiiert.



VIFG - Servicecenter Wirtschaftlichkeit

Hier werden nach Eigenaussagen folgende Aufgaben angesiedelt [3]:

In den bisherigen PPP-Projekten und in verschiedenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu weiteren Projekten hat sich die möglicheeffizientere Bereitstellung von Verkehrsinfrastruktur durch private Betreiber als ein wesentlicher Vorteil von PPP herausgestellt.Die VIFG nutzt diese Erfahrungen einerseits für die Weiterentwicklung von PPP und andererseits, um auch im konventionellen BereichAnsätze zu entwickeln, die Bereitstellung der Infrastruktur wirtschaftlicher zu gestalten. Sie nimmt damit im Bereich Verkehr dieAufgaben eines Servicecenter Wirtschaftlichkeit für das BMVBS wahr.Mit Abschluss der Konzessionsverträge für die A-Modell-Pilotprojekte sind für die Vertragspartner umfangreiche Rechte und Pflichtenentstanden. Daraus resultieren verschiedene Handlungserfordernisse auch für die öffentliche Hand, die systematisch zu kategorisierenund kontinuierlich umzusetzen sind. Die VIFG hat hierfür ein Vertragsmanagement entwickelt und implementiert. Damit ist gewährleistet,dass den umfangreichen Pflichten zuverlässig und auf Dauer nachgekommen werden kann und die Rechte umfassend gewahrt werden.Das Vertragsmanagement hat unter anderem zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit der Projekte über die Vertragslaufzeit zu untersuchen sowiedie Erkenntnisse für künftige Projekte nutzbar zu machen.Als Servicecenter Wirtschaftlichkeit ist die VIFG seit 2005 auch im Rahmen der Ausbildung der Baureferendare für den höheren Diensteingebunden. Dabei besetzt die VIFG den Themenbereich "Wirtschaftlichkeit" im gleichnamigen Seminar, um die Baureferendare mitprivatwirtschaftlichen Strukturen und Instrumenten vertraut zu machen.Die VIFG hat außerdem an verschiedenen Evaluierungen im Verkehrsektor mitgewirkt. So hat das BMVBS in Zusammenarbeit mit der VIFGeinen ersten Zwischenbericht zur Evaluierung der A-Modell-Pilotprojekte erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Die bisherigen Erfahrungengeben bereits wichtige Hinweise hinsichtlich der Entwicklung weiterer Betreibermodelle im Bereich der Bundesfernstraßen.Im Gegensatz zur A-Modell-Evaluierung ist die Evaluierung der F-Modelle bereits abgeschlossen. So konnten die Ergebnisse bereits mit denStraßenbauverwaltungen der Länder und Vertretern der Privatwirtschaft erörtert werden. In dem von der VIFG in Zusammenarbeit mit externenBeratern für das BMVBS erstellten Gutachten wurde herausgearbeitet, dass die wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Parametererheblich flexibler zu gestalten sind als bisher.Außerdem wurde im Auftrag der Finanzministerkonferenz (FMK) unter Mitwirkung der VIFG der Leitfaden für "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungenbei PPP-Projekten" (häufig auch als "FMK-Leitfaden" bezeichnet) erstellt.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten sind der Leim für die Politiker der klammen Kassen.


Gesprächskreis ÖPP

PPP-freundliche Diplomarbeitsthemen

Darüberhinaus vergibt die VIFG PPP-freundliche Diplomarbeitsthemen.


PPP-Netzwerke auf Länderebene

Die Vernetzung der Befürworter und Umsetzer von PPP auf Länderebene ist enorm. Überall gibt es PPP-Taskforces, PPP-Arbeitsgruppen oder bei den Investitionsbanken angesiedelte PPP-Kompetenznetzwerke. Eine umfangreiche Liste aller Aktivitäten mit Kontakten auf Länderebene findet sich hier: [4]

Liste PPP-Netzwerke aller Bundesländer

  • Baden-Württemberg: PPP- Taskforce, angesiedelt im Resort Wirtschaft, Kontakt unter ppp-taskforce@wm.bwl.de, www.ppp-bw.de
  • Bayern: PPP-AG Bayern, angesiedelt bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Kontakt über Frau Ministerialrätin Gabriele Engel, ppp@stmi.bayern.de, www.ppp.bayern.de
  • Berlin: Arbeitsgruppe PPP, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Kontakt über Herrn Hans-Jürgen Reil hans-juergen.reil@senfin.berlin.de, www.berlin.de, Telefon: 030-90202743
  • Berlin: Arbeitsgruppe PPP, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Kontakt über Herrn Uwe Dechéne, uwe.dechene@senstadt.berlin.de, Telefon: 030-9012-8564
  • Brandenburg: Arbeitskreis PPP, angesiedelt im Resort Finanzen, Kontakt über Herrn Stefan Köhler-Apel, stefan.koehler-apel@mdf.brandenburg.de, www.mdf.brandenburg.de, Telefon: 0331-8666214
  • Brandenburg: PPP- Kontaktstelle der InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Kontakt über Herrn Dr. Volker Schaedel, Leiter der PPP-Kontaktstelle, volker.schaedel@ilb.de, www.ilb.de, Telefon: 0331-6601219
  • Bremen: Für PPP zuständig: Referat für Hochbau und Liegenschaften, Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Kontakt über Herrn Falko von Strauss und Torney, falko.von.strauss@bau.bremen.de, www.bauumwelt.bremen.de, Telefon: 0421-361-6014
  • Hamburg: Leitstelle PPP, angesiedelt im Resort Finanzen, Kontakt über Herrn Hans Randl, hans.randl@fb.hamburg.de, www.hamburg.de, Telefon: 040-42823-1572 oder Herr Andreas Blanke, andreas.blanke@fb.hamburg.de, Telefon: 040-42823-2462
  • Hessen: Kompetenzzentrum PPP, angesiedelt im Resort Finanzen, Kontakt über Frau Hammer- Frommann, Leiterin Kompetenzzentrum PPP, ppp@hmdf.hessen.de, www.ppp.hessen.de, Telefon: 0611-322419
  • Hessen: Verein PPP in Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern: Für PPP zuständig: Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Kontakt über Herrn Eckard Riege, eckhard.riege@vm.mv-regierung.de, www.mv-regierung.de/vm
  • Niedersachsen: PPP- Kompetenznetzwerk Niedersachsen, angesiedelt im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Kontakt unter info@ppp.niedersachsen.de, www.ppp.niedersachsen.de, Telefon: 0511-120-0
  • Niedersachsen: NBank / Investitions- und Förderbank Niedersachsen, Kontakt über Herrn Martin Herrmann, martin.herrmann@NBank.de, www.NBank.de, Telefon: 04131-24443-337
  • Niedersachsen: Für PPP zuständig im Finanzministerium: Herr Andreas Meißner, andreas.meissner@mf.niedersachsen.de, www.mf.niedersachsen.de, Telefon: 0511-120-8111
  • Nordrhein-Westfalen: PPP-Task Force NRW, angesiedelt im Resort Finanzen, Kontakt über Herrn Dr. Frank Littwin, Leiter PPP-Task Force, frank.littwin@fm.nrw.de, www.ppp-nrw.de, Telefon: 0211-4972-2409
  • Rheinland-Pfalz: Sonderaufgaben PPP im Resort Finanzen: Kontakt über Herrn Robert Plail, robert.plail@fm.rlp.de, www.fm.rlp.de, Telefon: 06131-164213
  • Rheinland-Pfalz: PPP Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz, angesiedelt bei der Projektentwicklungsgesellschaft des Landes Rheinland- Pfalz mbH (PER), Kontakt über Frau Ise Thomas, Geschäftsführerin, info@per-rlp.de, www.per-rlp.de, Telefon: 06131-49855-40
  • Saarland: PPP- Beauftrager des Saarlandes (aus dem Resort Wirtschaft und Wissenschaft) Kontakt über Herrn Ulrich S. Heinz, u.heinz@wirtschaft.saarland.de, www.wirtschaft.saarland.de, Telefon: 0681-501_4241 oder 0681-100-400
  • Sachsen: Für PPP zuständig: Referat Bau und Liegenschaftspolitik im Resort Finanzen, Kontakt über Herrn Detlef Vadersen, detlef.vadersen@smf.sachsen.de, www.smf.sachsen.de, Telefon: 0351-564-4463
  • Sachsen-Anhalt: PPP Task Force, angesiedelt im Resort Finanzen, Kontakt über Herrn Axel Gühl, guehl@mf.lsa-net.de, www.fm.sachsen-anhalt.de, Telefon: 0391-567-1290
  • Schleswig-Holstein: PPP- Kompetenzzentrum, angesiedelt bei der Investitionsbank, Kontakt über Frau Hella Prien, Leiterin PPP Kompetenzzentrum, hella.prien@ib-sh.de, www.ib-sh.de, Telefon: 0431-9905 3017
  • Thüringen: PPP- Arbeitsgruppe, angesiedelt im Resort Bau und Verkehr, Kontakt über Herr Bernhard Leiendecker, Leiter der PPP- Arbeitsgruppe, bernhard.leiendecker@tmbv.thueringen.de, www.thueringen.de/de/tmbv, Tel. 0361-37 91 320
Besonders interessante Aktivitäten sind bisher von drei Bundesländern dokumentiert:

PPP-AG Bayern

PPP in Hessen

PPP in Niedersachsen

Rechnungshöfe

Wirtschaftlichkeitsvergleich

Advertisement